
Bildung & Teilhabe: Nachhilfe gefördert vom Staat
Kostenübernahme für Nachhilfe durch das Bildungspaket
Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch auf kostenlose oder stark vergünstigte Nachhilfe haben – und genau hier hilft das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) weiter!
Wenn Ihr Kind Unterstützung in der Schule braucht, kann der Staat die Kosten für den Nachhilfeunterricht übernehmen – unabhängig vom Schulfach.
Wer hat Anspruch?
Sie können das Bildungs- und Teilhabepaket nutzen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
• Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
• Sozialhilfe (SGB XII)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
• Wohngeld
• Kinderzuschlag
So funktioniert’s:
1. Sprechen Sie uns an – wir helfen gern bei der Antragstellung.
2. Reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Amt ein.
3. Nach Genehmigung kann Ihr Kind kostenlos oder stark vergünstigt an unserem Nachhilfeunterricht teilnehmen.
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Wichtig: Die Förderung gilt nicht nur für Gruppenunterricht, sondern auch für Einzelunterricht – je nach Bedarf und Absprache mit der Schule.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern persönlich und unterstützen Sie bei allen Schritten!