Bildung & Teilhabe: Nachhilfe gefördert vom Staat

Kostenübernahme für Nachhilfe durch das Bildungspaket

Viele Familien wissen nicht, dass sie Anspruch auf kostenlose oder stark vergünstigte Nachhilfe haben – und genau hier hilft das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) weiter!

Wenn Ihr Kind Unterstützung in der Schule braucht, kann der Staat die Kosten für den Nachhilfeunterricht übernehmen – unabhängig vom Schulfach.

Wer hat Anspruch?

Sie können das Bildungs- und Teilhabepaket nutzen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:


• Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
• Sozialhilfe (SGB XII)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
• Wohngeld
• Kinderzuschlag

So funktioniert’s:
1. Sprechen Sie uns an – wir helfen gern bei der Antragstellung.
2. Reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Amt ein.
3. Nach Genehmigung kann Ihr Kind kostenlos oder stark vergünstigt an unserem Nachhilfeunterricht teilnehmen.

Wichtig: Die Förderung gilt nicht nur für Gruppenunterricht, sondern auch für Einzelunterricht – je nach Bedarf und Absprache mit der Schule.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern persönlich und unterstützen Sie bei allen Schritten!